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Visum beantragen

Internationale Studierende sehen sich gemeinsam Lernmaterialien an.
© iStockphoto

Angehende Studierende, die eine Zulassung für eine deutsche Hochschule erhalten haben, können sich um ein Visum bewerben. Im Folgenden wird der Prozess im Detail beschrieben.

Auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Ghana kann eine Liste aller benötigten Dokumente eingesehen und heruntergeladen werden. Die Vorgaben der Deutschen Botschaft einzuhalten, ist unabdingbar für eine reibungslose Bearbeitung des Visumsantrags. Normalerweise benötigt die Botschaft am Tag des Visa-Interviews neben den aufgelisteten Originaldokumenten auch je zwei Kopien. Nach dem Interview erhält der Bewerber die Originale zurück. Die Kopien müssen nicht beglaubigt werden. Falls der Bewerber den Nationaldienst noch nicht absolviert hat, sollte ebenfalls ein Rückstellungsbescheid vorgelegt werden.

Ein besonderes Augenmerk sollte hier auf der Korrektheit und Einheitlichkeit sämtlicher Daten auf allen Dokumenten liegen. Namen, Daten und Orte sollten sich nicht widersprechen. Klarheit bei widersprüchlichen Informationen können eidesstaatliche Erklärungen schaffen.

Sollten Zeugnisse zum Zeitpunkt des Visa-Interviews noch nicht verfügbar sein, können zunächst provisorische Dokumente, die einen Einblick in die Studienleistungen erlauben, vorgelegt werden. Die finalen Zeugnisse müssen dann jedoch innerhalb einer von der Botschaft festgelegten Frist vorgelegt werden.

Weiterhin muss der Sicherheitsfragebogen, der auf der Webseite der Botschaft verfügbar ist, Teil der Bewerbungsunterlagen sein.

Ab dem 01.10.2022 akzeptiert die Visastelle der deutschen Botschaft in Accra nur noch VIDEX-Formulare zur Beantragung von jeder Art von Visa. Visumsanträge mit anderen Formularen können nicht angenommen werden und werden zurückgewiesen.

Bei Fragen zum Bewerbungsformular, persönlichen Interview oder Motivationsschreiben für den Visumsantrag finden Sie hier ein Dokument.

Den finanziellen Voraussetzungen für das Visum kann auf drei verschiedenen Wegen entsprochen werden:

  • Stipendium: Stipendiaten, die durch eine deutsche öffentliche Einrichtung gefördert werden, erfüllen, soweit das Stipendium Studien- und Lebenshaltungskosten abdeckt, die finanziellen Kriterien für ein Visum. Weiterhin können Stipendiaten von einer kürzeren Bearbeitungszeit ihres Antrags ausgehen.
  • Verpflichtungserklärung: Verfügt der Bewerber über ausreichend finanzstarke Kontakte in Deutschland, können diese eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Der Kontakt muss in Deutschland niedergelassen sein und garantiert für sämtliche Kosten, die aus dem Aufenthalt des Bewerbers in Deutschland entstehen.  Es ist von besonderer Wichtigkeit, dass die finanzielle Situation auf der Erklärung als „nachgewiesen“ und nicht „geprüft“ beschrieben ist. Mehr Informationen können auf dem Dokument mit den Voraussetzungen der Deutschen Botschaft gefunden werden.  Die unterzeichnete Erklärung muss am Tag des Visa-Interviews im Original vorliegen.
  • Sperrkonto: Wenn die oben beschriebenen Wege dem Antragsteller nicht offen stehen, muss dieser ein Sperrkonto eröffnen, um für seinen Unterhalt in Deutschland zu garantieren. Insgesamt müssen 11.904 Euro auf das Konto eingezahlt werden. Nach erfolgreichem Visumsantrags werden dem Studenten monatlich 992,00 Euro vom dem Konto zur Verfügung gestellt.  Der Vorsatz ein Sperrkonto zu eröffnen muss während des Visa-Interviews deutlich gemacht werden. Zudem muss der Bewerber nachweisen, dass er über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, um das Konto zu decken. Dafür müssen Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate vorgelegt werden. Außerdem können noch andere Dokumente, die einen Einblick in die Finanzen des Bewerbers erlauben, hinzugefügt werden. Hierfür werden offizielle Dokumente benötigt, Ausdrucke von Emails oder Online-Kontoauszügen werden nicht akzeptiert.  Das Konto muss erst nach der Aufforderung der Botschaft eröffnet werden.
  • Sponsoren: Wenn der Bewerber die geforderte Summe nicht erbringen kann, kann er die Unterstützung von einem oder mehreren Sponsoren in Anspruch nehmen. Der Sponsor muss wie oben Einsicht in seine finanzielle Lage gewähren und in einem Sponsorenbrief seine Motivation und finanzielle Lage beschreiben. Ein Sponsor sollte in der Lage sein, den Bewerber ohne weiteres finanziell zu unterstützen.

Es wird von Seiten der Botschaft empfohlen vor dem Visa-Interview Kontakt mit dem DAAD aufzunehmen. Hier kann eine detailliertere Vorbereitung für das Interview zu erfolgen.

Nachdem die Vorbereitungen abgeschlossen sind, kann das Visa-Interview durchgeführt werden. Der Termin muss über das Online-Tool auf der Webseite der Deutschen Botschaft vereinbart werden. Besonders vor dem Semesterbeginn sollten die Termine frühzeitig vereinbart werden. Die Botschaft erhebt für Visa-Interviews eine Gebühr, die aktuellen Kosten je nach Wechselkurs können auf der Website der Botschaft eingesehen werden.

Alle Dokumente, die die Botschaft verlangt, müssen zum Interview vorgelegt werden.

Während des Interviews muss der Bewerber zeigen, dass er über ein tiefgehendes Wissen seines angestrebten Studiengangs, der Fakultät und Universität verfügt. Er sollte in der Lage sein, sein vorheriges Studium mit dem gewählten Studiengang zu verbinden und ein klares Bild davon haben, was er mit den vermittelten Kompetenzen erreichen möchte. Weiterhin sollte der Bewerber in der Lage sein, falls ein Sponsor den Bewerber unterstützt, sein persönliches Verhältnis zum Sponsor genau zu beschreiben.

Bitte beachten Sie, dass die Anwesenheit des Sponsors beim Visa-Interview nicht mehr erforderlich ist. Der Sponsor muss aber über die Pläne und Absichten des Bewerbers informiert sein und sein persönliches Verhältnis zu diesem erklären können. Verwandtschaftsverhältnisse sollten genau beschrieben werden können. Nur Geschwister der Eltern und deren Ehepartner sollten als Onkel oder Tanten vorgestellt werden.

Sollte das Visum nicht erteilt werden, kann der Bewerber innerhalb von vier Wochen nach der Ausstellung des Briefs Widerspruch einlegen. Dazu muss ein Remonstrationsschreiben auf deutscher Sprache verfasst werden.

Der Ablehnungsbescheid gibt die Gründe für die Ablehnung des Visums an. Im Remonstrationsschreiben sollten diese Gründe, wenn möglich, widerlegt und die Umstände neu präsentiert werden. So kann der Bewerber eine zweite Prüfung seines Antrags erreichen.

 1.  Müssen für ein Visum Deutschkenntnisse nachgewiesen werden?

Nein, solange die Sprache des Studiengangs Englisch ist.

2.  Worauf bezieht sich Abschnitt 54 (2) 7 in Verbindung mit Abschnitt 53 des Aufenthaltsgesetzes?

Dies bezieht sich auf den Sicherheitsfragebogen, der auf der Webseite der Botschaft heruntergeladen werden kann.

3. Wird ein Sponsor glaubhafter durch Verwandtschaft mit dem Bewerber.

Der Sponsor muss nicht mit dem Bewerber verwandt sein, jede Person, die ein glaubhaftes Interesse an der Förderung des Bewerbers hat kann ein überzeugender Sponsor sein.

4. Müssen alle Sponsoren zum Visa-Interview anwesend sein?

Im Falle mehrerer Sponsorrn muss nur der Hauptsponsor anwesend sein.

5. Kann ich durch eine Person gesponsert werden, die nicht in Ghana sesshaft ist?

Wenn der Sponsor nicht in Ghana niedergelassen ist, sollte ein entsprechender Beweis seines Aufenthaltsstatus‘ im jeweiligen Land vorgelegt werden. Wirtschaftliche Verbindungen nach Deutschland können von Vorteil sein.

6. Wann sollte ich das Sperrkonto und die Krankenversicherung haben?

Nachdem das Visumsgesuch akzeptiert wurde, wird die Botschaft entsprechende Anweisungen zur Eröffnung des Sperrkontos geben. Eine Bescheinigung über eine gültige Reisekrankenversicherung sollte erbracht werden, wenn das Visum abgeholt wird. Eine längerfristige Krankenversicherung kann in Deutschland beantragt werden.

Haftungsausschluss

Die Informationen auf dieser Seite basieren auf Erfahrungen des Informationszentrums Accra und werden nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt. Das IC übernimmt keine Haftung für die Korrektheit und Aktualität aller Informationen und kann keine Garantie für einen positiven Visumsbescheid bieten. Bitte nehmen Sie die Informationen auf der Webseite der deutschen Botschaft zur Kenntnis und beantworten Sie alle Fragen der Botschaft wahrheitsgemäß. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Visa-Abteilung der Botschaft unter visaaccr.auswaertiges-amt.de or (00233) 302 211 000 to 010.

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